Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Bundesregierung kommt mit dem Beschluss des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 12.05.2023 ihrer Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblowing-Richtlinie“) der EU, nach.
Das HinSchG schützt hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Geschützt werden sollen auch Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Personen, zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber. Davon sind auch wir betroffen.
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass wir ein Hinweisgeberportal eingerichtet haben. Dieses Portal erlaubt es, Hinweise über Verstöße gegen geltende Gesetze anonym einzureichen. Diese Hinweise werden von einem speziell ausgebildetem Case-Manager-Team bearbeitet. Mit diesem Portal wollen wir unserer Pflicht zur Einhaltung geltender Compliance-Anforderungen Rechnung tragen.
Das Portal erreichen Sie unter:
https://wocklum.whistleguard.online/
Sollten Sie sich dazu entscheiden Hinweise einzureichen, können wir Ihnen versichern, dass wir sorgsam und gewissenhaft einer Aufklärung der gemeldeten Vorfälle nachgehen werden, zudem gewährleisten wir durch den Einsatz moderner Technik (Verschlüsselung, Anonymisierung) und spezialisierten, auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung verpflichteten Personals (Case-Manager), die Wahrung der Vertraulichkeit und der Anonymität. Sie brauchen also keine Offenlegung Ihrer Identität oder mögliche Repressalien gegen Ihre Person befürchten, wenn Sie einen Hinweis abgeben.
Wir möchten Sie im gemeinsamen Interesse an dem Erfolg unseres Unternehmens an dieser Stelle ausdrücklich dazu auffordern, Ihnen bekannt gewordene Verstöße oder Verdachtsfälle über das Hinweisgeberportal (anonym) zu melden. Nur durch Ihre Mitwirkung ist es uns als Unternehmen möglich, über eventuelle bisher unbekannte Missstände Kenntnis zu erlangen und gegen mögliche Gesetzesverstöße aktiv vorzugehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Geschäftsführung
Chemische Fabrik Wocklum|Gebr. Hertin GmbH & Co KG