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Benachrichtigung über eine Datenpanne nach Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung
(DSG-VO)
Am 29. März haben wir festgestellt, dass die IT-Systeme von einem
IT-Sicherheitsvorfall betroffen waren. Heute können wir bestätigen, dass es sich dabei um
einen kriminellen Ransomware-Angriff handelt. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher
weitere Informationen zu einer möglichen Kompromittierung Ihrer personenbezogenen
Daten geben.
Hier gibt es die vollen Benachrichtigungen für das jeweils betroffene Tochterunternehmen